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Die gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung, GRV ist eine der vielen Möglichkeiten, die man nach dem Austritt aus dem beruflichen Leben nutzen kann um an eine neue sichere Geldquelle zu gelangen. Die Absicherung muss jedoch noch vor der Beendung der beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden, denn die Beiträge werden noch während dieser Zeit eingezahlt, damit die Rente noch rechtzeitig zu dem Versicherungsnehmer kommt. Das passiert meistens nach der Vollendung des 65. Lebensjahres, spätestens nach der Vollendung des 67. Lebensjahres.
Diese ist wie schon der Name sagt eine gesetzliche Pflicht, eine staatliche Pflicht für manche Personen, und zwar für die abhängig beschäftigten Personen in Deutschland. Unter den Pflichtmitgliedern befinden sich also zum Beispiel Wehr- und Zivildienstleistende, Pflegepersonen, Empfänger von Lohnersatzleistungen, abhängig beschäftigte Lehrer, Erzieher, Publizisten, Künstler, Hebammen, Handweker.

Die Leistungen dieser Versicherung unterscheiden sich von den Leistungen der privaten Rentenversicherung – bekannt noch als Erlebensversicherung –. Hierbei wird nicht nur das Alter finanziell abgesichert, sondern man bekommt Leistungen auch im Falle von Tod, oder verminderte Erwerbsfähigkeit. All diese Leistungen sind finanzielle Hilfen und kommen in Form von Renten. Bei dem Eintritt des Todesfalles nennt man diese Hinterbliebenrenten – Witwenrente bzw. Witwerrente oder Waisenrente –.

Heutzutage werden aber die eingezahlten Beiträge gar nicht mehr gespart, sondern auch gleich den gegenwärtigen Rentnern weitergegeben. Die Zahl der Rentner ist einfach zu groß, und es wächst vom Tag zu Tag, während die Zahl der Einzahler stehen bleibt, oder gar sinkt. Darum ist es ratsam neben der GRV auch noch eine andere Geldquelle zu haben.
Die gesetzliche Rentenversicherung hat seinen ganz speziellen Platz auch in Rahmen der Altersvorsorge. Hier findet man diese in der ersten Säule, in der gesetzlichen Vorsorge zusammen mit der Berufsständischen Versorgung, abgekürzt als BSV, der Alterssicherung der Landwirte mit der Abkürzung AdL und der Beamtenversorgung. Jeder, der über einen bestimmten Zeitraum hinweg als Pflichtmitglied oder als freiwilliges Mitglied Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, hat prinzipiell im Alter Anspruch auf eine Altersrente. Dabei beruht die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Umlageverfahren, was bedeutet, dass durch die einbezahlten Beiträge einerseits Anwartschaften auf die eigene Rente erworben, andererseits die aktuell ausbezahlten Renten finanziert werden. Langfrist gesehen muss allerdings davon ausgegangen werden, dass das Niveau der gesetzlichen Renten nach unten korrigiert werden muss. Dies begründet sich durch Faktoren wie beispielsweise eine kontinuierlich steigende Lebenserwartung, eine stagnierende Geburtenrate oder Zeiten mit einer hohen Arbeitslosenquote. Diese Faktoren haben zur Folge, dass die Anzahl der Renten, die ausbezahlt werden, steigt, während die Anzahl derjenigen, die Beiträge einzahlen, sinkt und es für die nachfolgenden Generationen immer schwieriger werden wird, den Generationsvertrag zu erfüllen und die dann fälligen Renten zu finanzieren. Hierdurch erklärt sich, weshalb der privaten Altersvorsorge eine immer größere Bedeutung zukommt.


 

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