Die gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung, GRV ist eine
der vielen Möglichkeiten, die man nach dem Austritt aus dem
beruflichen Leben nutzen kann um an eine neue sichere Geldquelle
zu gelangen. Die Absicherung muss jedoch noch vor der Beendung der
beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden, denn die Beiträge
werden noch während dieser Zeit eingezahlt, damit die Rente noch
rechtzeitig zu dem Versicherungsnehmer kommt. Das passiert
meistens nach der Vollendung des 65. Lebensjahres, spätestens nach
der Vollendung des 67. Lebensjahres.
Diese ist wie schon der Name sagt eine gesetzliche Pflicht, eine
staatliche Pflicht für manche Personen, und zwar für die abhängig
beschäftigten Personen in Deutschland. Unter den
Pflichtmitgliedern befinden sich also zum Beispiel Wehr- und
Zivildienstleistende, Pflegepersonen, Empfänger von
Lohnersatzleistungen, abhängig beschäftigte Lehrer, Erzieher,
Publizisten, Künstler, Hebammen, Handweker.
Die Leistungen dieser Versicherung unterscheiden sich von den
Leistungen der privaten Rentenversicherung – bekannt noch als
Erlebensversicherung –. Hierbei wird nicht nur das Alter
finanziell abgesichert, sondern man bekommt Leistungen auch im
Falle von Tod, oder verminderte Erwerbsfähigkeit. All diese
Leistungen sind finanzielle Hilfen und kommen in Form von Renten.
Bei dem Eintritt des Todesfalles nennt man diese
Hinterbliebenrenten – Witwenrente bzw. Witwerrente oder
Waisenrente –.
Heutzutage werden aber die eingezahlten Beiträge gar nicht mehr
gespart, sondern auch gleich den gegenwärtigen Rentnern
weitergegeben. Die Zahl der Rentner ist einfach zu groß, und es
wächst vom Tag zu Tag, während die Zahl der Einzahler stehen
bleibt, oder gar sinkt. Darum ist es ratsam neben der GRV auch
noch eine andere Geldquelle zu haben.
Die gesetzliche Rentenversicherung hat seinen ganz speziellen
Platz auch in Rahmen der Altersvorsorge. Hier findet man diese in
der ersten Säule, in der gesetzlichen Vorsorge zusammen mit der
Berufsständischen Versorgung, abgekürzt als BSV, der
Alterssicherung der Landwirte mit der Abkürzung AdL und der
Beamtenversorgung. Jeder, der über einen bestimmten Zeitraum
hinweg als Pflichtmitglied oder als freiwilliges Mitglied
Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, hat
prinzipiell im Alter Anspruch auf eine
Altersrente. Dabei beruht die gesetzliche Rentenversicherung
auf dem Umlageverfahren, was bedeutet, dass durch die
einbezahlten Beiträge einerseits Anwartschaften auf die eigene
Rente erworben, andererseits die aktuell ausbezahlten Renten
finanziert werden. Langfrist gesehen muss allerdings davon
ausgegangen werden, dass das Niveau der gesetzlichen Renten nach
unten korrigiert werden muss. Dies begründet sich durch Faktoren
wie beispielsweise eine kontinuierlich steigende
Lebenserwartung, eine stagnierende Geburtenrate oder Zeiten mit
einer hohen Arbeitslosenquote. Diese Faktoren haben zur Folge,
dass die Anzahl der Renten, die ausbezahlt werden, steigt,
während die Anzahl derjenigen, die Beiträge einzahlen, sinkt und
es für die nachfolgenden Generationen immer schwieriger werden
wird, den Generationsvertrag zu erfüllen und die dann fälligen
Renten zu finanzieren. Hierdurch erklärt sich, weshalb der
privaten Altersvorsorge eine immer größere Bedeutung
zukommt.
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